Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeine Gültigkeit
Die nachstehenden Bedingungen gelten als Grundlage für alle Geschäfte unter Ausschluss anderer, vom Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich genehmigter Bedingungen und Vereinbarungen, auch wenn der nachstehende Wortlaut nicht bei jedem einzelnen späteren Geschäft besonders aufgeführt ist. Bedingungen des Bestellers verpflichten den Auftragnehmer nicht, auch wenn sie von ihm nicht ausdrücklich zurückgewiesen werden.
Etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
2. Vertragsabschluß
Der Vertragsabschluß kommt durch mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
3. Preise
Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ausschließlich Porto und Verpackung. Es gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise. Mehrkosten für Express-, Eilgut- und Luftfrachtsendungen gehen zu Lasten des Empfängers.
4. Widerruf
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:
4.1 - Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem der Auftraggeber oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer -
Hermann Herney
Triestingweg 1
A-2522 Oberwaltersdorf
Tel: +43-676-7500557
office@herney.at
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Es kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
4.2 - Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
4.3 - Folgen des Widerrufs:
Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat der Auftragnehmer ihm alle geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Auftragnehmer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Auftragnehmer dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Der Auftragnehmer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Auftraggeber den Nachweis erbracht haben, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Auftraggeber hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er den Auftragnehmer über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an diesen zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn er die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Auftraggeber trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Der Auftraggeber muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
4.4 - Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts:
4.4.1 - Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
4.4.2 - Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
5. Versand
Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr auf den Auftraggeber oder Besteller über. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisung nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung. Die Haftung des Auftragnehmers für schädliche Witterungseinflüsse während des Transports ist ausgeschlossen.
6. Lieferung
Für eine Lieferung innerhalb 3-4 Tagen wird sich der Auftragnehmer stets bemühen Sorge zu tragen. Lieferfristen verstehen sich jedoch als voraussichtlich, auch wenn dies nicht besonders erwähnt ist. Fehlen für die Durchführung des Auftrages erforderliche Einzelheiten, dann beginnen die Lieferfristen erst nach völliger Klärung. Lieferfristen seitens des Bestellers können nicht anerkannt werden und berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung. Gerät der Auftragnehmer in Lieferverzug, muss der Besteller eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist darf er vom Kaufabschluss zurücktreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
7. Lieferstörungen
In allen Fällen, in denen dem Auftragnehmer die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird (z.B. bei behördlichen Eingriffen, Feuer-, Wasser-, oder sonstigen Elementarschäden, Streik, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- oder Rohstoffversorgung) ist der Auftragnehmer von der Erfüllung der Lieferverpflichtung entbunden.
8. Haftung
Eine Haftung des Auftragnehmers für die Anwendung oder die Art der Verwendung eines der gelieferten Produkte wird von dem Auftragnehmer nicht übernommen. Eine solche Haftung kann weder aus einer der vom Auftragnehmer herausgegebenen Informationsschrift, Gebrauchsanweisung oder dem gewechselten Schriftverkehr noch aus einer von dem Auftragnehmer gewährten Kundendienstberatung abgeleitet werden. Irgendwelche Eigenschaften der gelieferten Ware sind nicht zugesichert worden. Der Besteller ist in keinem Fall von seiner Verpflichtung entbunden, die von dem Auftragnehmer gelieferten Waren daraufhin zu überprüfen, ob sie für den vorgesehenen Einsatz tauglich sind. Eventuelle Farbabweichungen zu vorher gelieferten Waren stellen keinen Mangel der gelieferten Sache dar.
9. Mängel, Beanstandungen
9.1 - Mängel der Sache müssen vor Verwendung oder Weiterverarbeitung innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Ware mit genauer Angabe des angeblichen Mangels dem Auftragnehmer gemeldet werden, andernfalls gilt die entgegengenommene Ware als mangelfrei entgegengenommen.
9.2 - Im Falle der Mangelhaftigkeit der Ware behält sich der Auftragnehmer die Entscheidung darüber vor, ob ein Preisnachlass gewährt wird oder unter Rücknahme der Ware kostenlose Ersatzlieferung erfolgt. Die Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers beschränkt sich auf den Kaufpreis der fehlerhaften Ware. Die Haftung des Auftragnehmers für Mängelfolgeschäden, gleich ob sie unmittelbar oder mittelbar erfolgen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Zusage über die Eignung der gelieferten Ware für bestimmte Verwendungszwecke wird von dem Auftragnehmer nicht gegeben, da er keinen Einfluss auf die Herstellung oder Verwendung der von ihm gelieferten Ware hat. Warenrücksendungen werden nur nach vorheriger mündlicher oder schriftlicher Vereinbarung angenommen.
10. Zahlung
Die Zahlung muss, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb
8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug in bar erfolgen. Bei nicht bekannten Firmen erfolgt die Lieferung gegen Nachnahme, sofern keine entsprechende Referenz vorgelegt wird. Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht anerkannt. Bei Überschreitung der eingeräumten Zahlungsziele gerät der Besteller in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung durch den Auftragnehmer bedarf. Von da ab ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Bestellers berechtigt den Auftragnehmer, Zahlung vor Ablauf des vereinbarten Zahlungstermins zu fordern und/oder noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder aber vom Vertrag zurückzutreten. Die vertraglichen Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Beanstandungen geltend gemacht werden.
11. Auftragsunterlagen
11.1 - Für Manuskripte, Entwürfe, Vorlagen, Druckformen, Diapositive, Filme, Datenträger usw. haftet der Auftragnehmer bis zu einem Zeitpunkt, der vier Wochen nach Erledigung des Auftrages liegt. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer für nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung. Der Auftragnehmer ist auch nicht verpflichtet, diese Unterlagen, sowie die der Wiederverwendung dienenden Gegenstände über den genannten Termin hinaus zu verwahren.
11.2 - Die vorstehend bezeichneten Gegenstände, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, sind bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
12. Eigentumsrecht
12.1 - Die vom Auftragnehmer zur Herstellung der Vertragserzeugnisse eingesetzten Betriebsgegenstände, Arbeitsbehelfe und Zwischenerzeugnisse, insbesonders Schriftsätze, Datenträger, Druckplatten, Lithografien, Filme, Platten, Matern, Stanzen, Stereos und Galvanos und andere für den Produktionsprozess erforderlichen Behelfe (Druckvorrichtungen), sowie die bearbeiteten Daten bleiben das Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht. Dies gilt auch für die Arbeitsbehelfe und Daten, welche im Auftrag des zur Lieferung verpflichteten Auftragnehmers von einem anderen Unternehmen hergestellt werden.
12.2 - Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages sowie aller anderen Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen Eigentum des Auftragnehmers. Der Besteller ist nicht berechtigt, gelieferte Waren zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.
13. Urheberrecht
13.1 - Insoweit der Auftragnehmer selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Abnahme der Lieferung nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten; im übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesonders das Vervielfältigungsrecht, in der Hand des Auftragnehmers unberührt. Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Recht zu, die von ihm hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, bearbeitete Daten, Datenträger, Filme, Repros usw.) und Druckerzeugnisse (Fahnen, Rohdrucke, usw.) zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Er ist nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben, auch nicht zu Nutzungszwecken.
13.2 - Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benützen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber all jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt.
13.3 - Werden vom Auftraggeber Schriften bzw. Anwendungs-Software beigestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass er zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt ist. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass er diese Schriften bzw. Anwendungs-Software nur zur Bearbeitung des konkreten Auftrages verwendet.
13.4 - Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Der Auftragnehmer muss solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse des Auftragnehmers dem Verfahren bei, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 - Es gilt österreichisches Recht.
14.2 - Erfüllungsort für die Lieferungsverpflichtung des Auftragnehmers und die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers ist der Sitz des Auftragnehmers. Als Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
15. Datenspeicherung
Mit Entstehen der Geschäftsverbindung erfolgt seitens des Auftragnehmers Datenspeicherung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.
Stand: Jänner 2015